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News

Solar-Business im Iran in sicheren Händen:

Der EPC-Contractor Gräss Group und Solar & Benefit beschließen strategische Kooperation für 400 MW Photovoltaik 

 

Erst vor kurzem hat die bereits im Iran erfahrene Solar & Benefit International  die Unterzeichnung  eines MoU über 400 MW Photovoltaik Projektrechte mit dem staatlichen Netzbetreiber und Energieversorger TAVANIR bekannt gegeben: Nun bietet die Kooperation von Solar & Benefit mit der Gräss Gruppe aus Deutschland, einem der europaweit führenden EPC Anbieter, beste und auf jeder Stufe abgesicherte Investitionsmöglichkeiten im äußerst lukrativen Solar-Business mit dem Iran 

Der Zukunftsmarkt Iran hat bereits begonnen

 

Memorandum of Understanding (MoU) mit TAVANIR für 400 MW Photovoltaik unterzeichnet! Die Projektrechte im Iran hier und heute sind das lukrativste Investment im Bereich der Photovoltaik.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

SOLAR & BENEFIT 

 

 

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäften zwischen der Solar & Benefit S.L. Und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 

 

1. Art und Umfang der Leistungen

 

Unsere Projektvermittlungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden aufgeführten Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

Die zum unserem Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, sonstige Drucksachen usw. Sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns in soweit unverbindlich. Angebote sind freibleibend.

 

In Prospekten, Anzeigen usw. Enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – ebenfalls freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer nach Bindungsfrist. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt Dar, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Konstruktions-Änderungen für Lieferungen I'm Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderung nicht grundliegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Die Lieferung umfasst nicht Montage und Inbetriebnahme Des Gegenstandes.

 

Für den Inhalt Des Vertrages ist die Auftragsbestätigung Des Auftragsnehmers oder – soweit eine solche nicht vorliegt – dessen Angebot maßgebend.

 

Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigen Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreis, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird. 

 

2. Informationen, Geheimhaltung und Haftung

 

Es sind sämtliche Vertraulichen Informationen und Materialien, die für ein Projekt überlassen werden, sind als streng vertraulich zu behandeln und diese Dritten nicht zu offen¬baren, ohne hierfür die schriftliche Genehmigung der Solar & Benefit zu besitzen. Einer Kennzeichnung der Vertraulichen Information als „vertraulich" bedarf es nicht. 

 

A.)   Es ist von seitens Des Kunden zu unterlassen, die überlassenen Vertraulichen Informationen und Materia¬lien in irgendeiner Weise selbst anderweitig wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen.

 

 b.)  Der Kunde wird seinen Mitarbeitern nur insoweit Zugang zu den Vertraulichen         Informationen ermöglichen, als es für die Bearbeitung Des Projektes erforderlich          ist. Dazu wird von seitens Des Kunden gewährleistet, dass die Mitarbeiter, denen Zugang ermöglicht wird, entweder berufsständisch oder vertraglich ihm gegenüber zur Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen verpflichtet werden. 

 

C.)      Die Bindefrist für den Kunden für die Geheimhaltung und Verschwiegenheit beginnt mit dem Tage der Bekanntgabe der Informationen und bedürfen keiner gesonderten schriftlichen Erklärung. 

 

D.)    Die schriftlich oder in elektronischer Form niedergelegte Vertrauliche Information wird vom Kunden ver¬schlossen bzw. Elektronisch gesichert aufbewahrt. 

 

E.)     Der Kunde erkennt die Urheberschaft von Solar & Benefit S.L. An den Daten an. 

 

3. Bauvorlagen und behördliche Genehmigungen

 

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden selbst zu beschaffen und bereitzustellen. Für Statik, Baugenehmigungen und Strompreislieferung in das öffentliche Netz wird keine Gewährleistung übernommen. Der Verkäufer hat lediglich die hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 

 

4. Preise und Zahlungen

 

Angebotspreise gelten jeweils nur bei Beistellung und Abnahme der gesamten angebotenen Anlage.

 

Die Umsatzsteuer wird mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zum geltenden Satz Des jeweiligen Landes berechnet.

 

Wenn nicht Andes vereinbart sind die generellen Zahlungskonditionen mit fünf (5) Prozent nach erfolgter Besichtigung und Auftragserteilung, zehn (10) Prozent Abschluss der Kauf-oder Pachtverträge und fünfundachtzig (85) Prozent innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erteilung der Genehmigung.

 

Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, AB Verzug Zinsen in der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von fünf (5)  Prozent über dem zu diesem Zeitpunkt festgelegten Eurolibor zu berechnen; die Geldentmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Wir sind berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

 

5. Lieferung und Vermittlung

 

Die Lieferung und Vermittlung von Projekten erfolgt auf Rechnung und Gefahr Des Kunden.

 

Ist bei Lieferungen freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft Des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. An der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar zu erreichen ist. Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständige Lieferungen.

 

 

 

Die Wahl Des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstrasse. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung Des Kunden die befahrbare Anfuhrstrasse, so haftet dieser für  auftretenden Schaden.

 

Bei Vermittlung von Projekten sind nach der Besichtigung Des Projektes vor Ort durch die Solar & Benefit S.L. Mit den Kunden, die Rahmenbedingungen erfüllt. Die danach vereinbarten Konditionen, gehen auf die Gefahren und Risken des Kunden über. Insbesondere die Schadenersatzregelung für geänderte Kaufbedingungen die durch die direkten Verhandlungen des Kunden mit dem Eigentümer des Projektes entstehen. 

 

6. Mängelrügen und Mängelhaftung

 

Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren, und wenn er kein Kaufmann ist, alle erforderlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf (5) Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Waren stehen unseren Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Die Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden. Schadenersatzansprüche unseres Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertrags-verhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserem Erfüllungsgehilfen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Verkäufer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

 

 Beeinträchtigt der Kunde die vorgenannten Rechte des Solar & Benefit S.L., so ist er in allen Fällen dieser zum Schadenersatz verpflichtet. 

 

Die Demontage und die sonstigen (damit zusammenhängenden) Kosten, gehen zu Lasten und auf Kosten des Kunden. Werden Liefergegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden, so überträgt der Kunde, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an den neuen Gegenständen an die Solar & Benefit S.L.. 

 

8. Rücksendung

 

Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen. 

 

9. Schadenersatz

 

Der  Kunde wird dem Verkäufer/Vermittler alle Schäden, Kosten und Provisionen erstatten, die aus einer nicht vertragsgemäßen Verwendung der Vertraulichen Informationen durch ihm oder seiner Mitarbeiter entstanden ist. 

 

Falls der Kunde Mitarbeiter/Geschäftspartner der Verkäufers abwirbt oder mit diesen direkte Verträge unter Umgehung der Solar & Benefit S.L. abschliesst, so sind dem Verkäufer/Vermittler dadurch entgehenden Vergütungen mit einem Aufschlag von 25 (fünfundzwanzig) Prozent zu erstatten. Berechnungsgrundlage hiefür sind die beim ersten Projekt vereinbarten Vergütungen. 

 

10. Kundenschutz

 

Im Falle von Vermittlungsaufträgen von Projekten gewährt der Kunde dem Verkäufer einen Kundenschutz nach den jeweiligen Richtlinien der Verordnung für Maklergebühren, die im Land beziehungsweise am Firmensitz des Kunden angewendet werden. 

 

11. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Beklagten. Soweit gesetzlich zulässig, wird die dort bestehende rechtliche Gesetzgebung, als auch deren Amtssprache angewendet. 

 

12. Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt ein bestehendes Vertragsverhältnis und die weiteren Bestimmungen im Übrigen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 

 

Maspalomas – Gran Canaria/Spanien